Untersuchung nach Fahrerlaubnisverordnung in Hamburg
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Erstbeantragung:
Ärztliche Untersuchung (körperlich),
Augenärztliche Untersuchung
Verlängerung (alle 5 Jahre):
Ärztliche Untersuchung (körperlich)
Augenärztliche Untersuchung
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Erstbeantragung:
Ärztliche Untersuchung (körperlich)
Augenärztliche Untersuchung
Reaktionstest
Verlängerung:
Ärztliche Untersuchung (körperlich)
Augenärztliche Untersuchung
ab dem 50. Lebensjahr oder anlassbezogen: Reaktionstest
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Erstbeantragung:
Ärztliche Untersuchung (körperlich)
Augenärztliche Untersuchung
Reaktionstest
Verlängerung:
Ärztliche Untersuchung (körperlich)
Augenärztliche Untersuchung
ab dem 60. Lebensjahr oder anlassbezogen: Reaktionstest
Welche Untersuchungen im Einzelfall erforderlich sind, kläre ich gern vorab mit Ihnen.
Was wird untersucht?
Anamnese (Vorerkrankungen, Medikation), Körperliche Untersuchung, Urinuntersuchung, Augenärztliche Untersuchung, Reaktionstest (falls erforderlich)
Alle erforderlichen Untersuchungsbestandteile können in meiner Praxis an einem Termin durchgeführt werden. Einzelne Bestandteile (z. B. nur Sehtest oder nur Reaktionstest) können auch separat gebucht werden.
Was muss ich mitbringen?
Gültiger Personalausweis oder Reisepass
Brille oder Kontaktlinsen
Ärztliche Vorbefunde (falls vorhanden)
Wichtig zu wissen
Die Anforderungen richten sich nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Ich führe die Untersuchung entsprechend der aktuellen gesetzlichen Vorgaben durch.
In der Regel erhalten Sie Ihre Unterlagen direkt im Anschluss.
Terminvereinbarung
Termine sind kurzfristig möglich.