Taxi I Untersuchungen für Taxifahrer, LKW-Fahrer, Busfahrer nach FEV

Untersuchung nach Fahrerlaubnisverordnung in Hamburg

  • Erstbeantragung:

    • Ärztliche Untersuchung (körperlich),

    • Augenärztliche Untersuchung

    Verlängerung (alle 5 Jahre):

    • Ärztliche Untersuchung (körperlich)

    • Augenärztliche Untersuchung

  • Erstbeantragung:

    • Ärztliche Untersuchung (körperlich)

    • Augenärztliche Untersuchung

    • Reaktionstest

    Verlängerung:

    • Ärztliche Untersuchung (körperlich)

    • Augenärztliche Untersuchung

    • ab dem 50. Lebensjahr oder anlassbezogen: Reaktionstest

  • Erstbeantragung:

    • Ärztliche Untersuchung (körperlich)

    • Augenärztliche Untersuchung

    • Reaktionstest

    Verlängerung:

    • Ärztliche Untersuchung (körperlich)

    • Augenärztliche Untersuchung

    • ab dem 60. Lebensjahr oder anlassbezogen: Reaktionstest

Welche Untersuchungen im Einzelfall erforderlich sind, kläre ich gern vorab mit Ihnen.

Was wird untersucht?

Anamnese (Vorerkrankungen, Medikation), Körperliche Untersuchung, Urinuntersuchung, Augenärztliche Untersuchung, Reaktionstest (falls erforderlich)

Alle erforderlichen Untersuchungsbestandteile können in meiner Praxis an einem Termin durchgeführt werden. Einzelne Bestandteile (z. B. nur Sehtest oder nur Reaktionstest) können auch separat gebucht werden.

Was muss ich mitbringen?

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass

  • Brille oder Kontaktlinsen

  • Ärztliche Vorbefunde (falls vorhanden)

Wichtig zu wissen

Die Anforderungen richten sich nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Ich führe die Untersuchung entsprechend der aktuellen gesetzlichen Vorgaben durch.

In der Regel erhalten Sie Ihre Unterlagen direkt im Anschluss.

Terminvereinbarung

Termine sind kurzfristig möglich.

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