Fahr-, Steuer-, Überwachungstätigkeiten oder Tätigkeiten mit Absturzgefährdung können arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung erforderlich machen.

Eignungsuntersuchungen in Hamburg

Typische Anlässe für Eignungsuntersuchungen

  • Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (G25)

  • Tätigkeiten mit Absturzgefahr (G41)

  • Arbeiten in sauerstoffreduzierter Atmosphäre (G28)

  • Eignungen für Luftsicherheitskontrollpersonal

  • individuelle Fragestellungen je nach Tätigkeit und Unternehmen

Ablauf der Untersuchung

  • ausführliche Anamnese

  • Körperliche Untersuchung

  • Sehvermögen

  • Hörvermögen

  • ggf. körperliche Belastbarkeit (Belastungs-EKG)

  • ggf. Lungenfunktion

  • ggf. Laboruntersuchungen

Bitte mitbringen

  • Gültiges Ausweisdokument

  • Brille oder Kontaktlinsen (falls benötigt)

  • ärztliche Vorbefunde (wenn vorhanden)

  • ggf. bequeme Kleidung, Sportschuhe (für Belastungs-EKG)

Wichtig zu wissen

Für die Untersuchung müssen Sie nicht nüchtern kommen, im Gegenteil: es ist sinnvoll, vorher normal zu essen und ausreichend zu trinken

Terminvereinbarung

Termine sind kurzfristig möglich

Termin online buchen

Infobox Eignungsuntersuchungen

Eignungsuntersuchungen dienen dazu, sicherzustellen, dass gesundheitliche Voraussetzungen für bestimmte Tätigkeiten erfüllt sind. Sie kommen immer dann zum Einsatz, wenn besondere Anforderungen an Aufmerksamkeit, Belastbarkeit, Sinnesleistungen oder körperliche Leistungsfähigkeit bestehen. Dabei wird beurteilt, ob die gesundheitliche Situation mit den konkreten Anforderungen der Tätigkeit vereinbar ist - immer arbeitsplatzbezogen und nachvollziehbar.

Einordnung und rechtlicher Hintergrund

Für bestimmte Tätigkeiten sind Eignungsuntersuchungen rechtlich eindeutig geregelt (z.B. in der Schifffahrt, im Flug- oder Schienenverkehr). In anderen Bereichen ergeben sie sich aus der konkreten Gefährdungssituationen am Arbeitsplatz oder sind Voraussetzungen für bestimmte Weiterbildungskurse. Entscheidend ist dabei immer: Eignungsuntersuchungen müssen erforderlich, geeignet und verhältnismäßig sein - und sich am tatsächlichen Arbeitsplatz orientieren. Sinnvoll ist es, Eignungsuntersuchungen klar zu regeln - beispielsweise im Rahmen einer Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag. So entsteht für alle Beteiligten Transparenz und Rechtssicherheit. Ich unterstütze dabei, notwendige und sinnvolle Untersuchungen klar von nicht erforderlichen Maßnahmen zu unterscheiden - rechtssicher und praxisnah.