Binnenschiffer-Tauglichkeit (BinSchPersV) in Hamburg

Binnenschifffahrt Tauglichkeitsuntersuchung Hamburg nach BinSchPersV

Die ärztliche Tauglichkeitsuntersuchung nach der Binnenschiffspersonalverordnung (BinSchPersV) ist Voraussetzung für die Tätigkeit in der Binnenschifffahrt. Sie gilt für alle, die als Schiffsführer, Matrose, Steuerleute oder in anderen Funktionen auf Binnenwasserstraßen tätig sind. Sie stellt sicher, dass die gesundheitlichen Anforderungen für die Arbeit an Bord erfüllt sind - insbesondere in Hinblick auf Sinnesleistungen und die sichere Ausübung der jeweiligen Tätigkeit.

Ablauf der Untersuchung

  • Ausführliche Anamnese

  • Körperliche Untersuchung

  • Sehvermögen (inkl. Farbsehen und ggf. Dämmerungssehen)

  • Hörvermögen

  • Urinuntersuchung

Bitte mitbringen

  • Gültiges Ausweisdokument

  • Brille oder Kontaktlinsen (falls benötigt)

  • Ärztliche Vorbefunde (falls vorhanden)

Wichtig zu wissen

Das Zeugnis wird in der Regel direkt im Anschluss an die Untersuchung ausgestellt.

Terminvereinbarung

Termine sind kurzfristig möglich.

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