Vorsorge bei Tätigkeiten mit physikalischen Einwirkungen
Physikalische Einwirkungen umfassen eine Vielzahl von Belastungen, die auf unterschiedliche Weise auf den Körper wirken können, z. B. mechanisch, thermisch oder durch Strahlung. Dazu gehören insbesondere Belastungen des Muskel-Skelettsystems, Vibrationen, Lärm, klimatische Einwirkungen wie Hitze oder Kälte sowie natürliche und künstliche optische Strahlung. Die arbeitsmedizinische Vorsorge dient nicht nur dazu, mögliche gesundheitliche Auswirkungen frühzeitig zu erkennen, sondern auch dazu, gezielt zu beraten und präventiv dazu beizutragen, dass gesundheitliche Gefährdungen gar nicht erst entstehen. Die Durchführung erfolgt auf Grundlage der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) und orientiert sich an der Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes.
Typische Tätigkeiten
Bau- und Handwerksarbeiten mit körperlicher Belastung (z.B. Heben, Tragen, Arbeiten in Zwangshaltung)
Tätigkeiten im Garten- und Landschaftsbau oder in der Landwirtschaft
Arbeiten mit Maschinen und Fahrzeugen mit Vibrationseinwirkung
Tätigkeiten in lauter Arbeitsumgebung (z.B. Baustelle, Produktion, Werkstätten)
Arbeiten unter Hitzeeinwirkung (z.B. Gießereien, Stahlwerk, Befahren von Kesseln)
Tätigkeiten unter Kälteeinwirkung (Gefrierräume, Kühlräume)
Arbeiten mit künstlicher optischer Strahlung (z.B. Metallverarbeitung, Glasindustrie, Laserarbeiten)
Taucherarbeiten
Einordnung der Untersuchungen
Tätigkeiten mit erhöhter Belastung des Muskel-Skelett-Systems und Vibrationen - ehemals G46
Tätigkeiten mit Lärmexposition - ehemals G20
Hitzearbeiten - ehemals G30
Kältearbeiten - ehemals G21
Tätigkeiten mit künstlichen optischen Strahlungen - ehemals G17
Tätigkeiten mit natürlicher UV-Strahlung (Sonneneinstrahlung)
Taucherarbeiten - ehemals G31
Ablauf
Ausführliche Anamnese (arbeitsplatzbezogen)
Körperliche Untersuchung
ggf. Hörtest
ggf. Sehtest
ggf. Beurteilung des Muskel-Skelett-Systems
ggf. Lungenfunktion
ggf. Belastungs-EKG
ggf. Laboruntersuchungen
Bitte mitbringen
gültiges Ausweisdokument
Brille oder Kontaktlinsen (wenn benötigt)
ärztliche Vorbefunde (wenn vorhanden)
Informationen über die Tätigkeit
Wichtig zu wissen
Für die Untersuchung müssen Sie nicht nüchtern erscheinen – es ist sinnvoll, vorher normal zu essen und ausreichend zu trinken. Die Vorsorge wird als Pflicht-, Angebots- oder Wunschvorsorge durchgeführt, abhängig von der Gefährdungsbeurteilung.
Terminvereinbarung
Termine sind kurzfristig möglich