Arbeiten mit Gefahrstoffen erfordern arbeitsmedizinische Vorsorgen.

Vorsorge bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen in Hamburg

Bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen kann es zu gesundheitlichen Belastungen durch Einatmen, Hautkontakt oder Aufnahme über den Körper kommen. Die arbeitsmedizinische Vorsorge dient nicht nur dazu, mögliche gesundheitliche Auswirkungen frühzeitig zu erkennen, sondern auch dazu, gezielt zu beraten und präventiv dazu beizutragen, dass gesundheitliche Gefährdungen gar nicht erst entstehen. Die Durchführung erfolgt auf Grundlage der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) und orientiert sich an der Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes.

Typische Tätigkeiten mit Gefahrstoffen

  • Umgang mit Lösemitteln, Farben und Lacken

  • Tätigkeiten mit Metallen und Metallstäuben

  • Arbeiten mit Stäuben

  • Exposition gegenüber Gasen und Dämpfen

  • Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen

  • Arbeiten in Laboren, technischen Bereichen oder in der Reinigung

Was wird untersucht?

Der Untersuchungsumfang richtet sich nach Art und Ausmaß der Exposition und kann beinhalten:

  • Ausführliche Anamnese (arbeitsplatzbezogen)

  • Körperliche Untersuchung

  • Beratung zu Schutzmaßnahmen und Verhalten

  • ggf. Laboruntersuchung

  • ggf. Urinuntersuchung

  • ggf. Biomonitoring

  • ggf. Lungenfunktion

  • ggf. Hautbeurteilung

Bitte mitbringen

  • Gültiges Ausweisdokument

  • ggf. vorhandene Vorbefunde

  • Informationen zum Arbeitsplatz

Wichtig zu wissen

Die Vorsorge wird als Pflicht-, Angebots- oder Wunschvorsorge durchgeführt, abhängig von der Gefährdungsbeurteilung. Für die Untersuchung müssen Sie nicht nüchtern kommen - es ist sinnvoll, vorher normal zu essen und ausreichend zu trinken.

Terminvereinbarung

Termine sind kurzfristig möglich.

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Arbeitsmedizinische Vorsorgen/ehemalige G-Untersuchungen

  • Aromatische Nitro- oder Aminoverbindungen - ehemals G33

  • Arsen oder seine Verbindungen - ehemals G16

  • Asbest - ehemals G1.2 - Mineralischer Staub, Teil 2: Asbestfaserhaltiger Staub

  • Benzol - ehemals G8

  • Bleialkyle - ehemals G3

  • Blei oder seine Verbindungen (mit Ausnahme der Bleialkyle) - ehemals G2

  • Cadmium oder seine Verbindungen - ehemals G32

  • Chrom-(VI)-Verbindungen - ehemals G15

  • Dimethylformamid - ehemals G19

  • Fluor oder seine anorganischen Verbindungen - ehemals G34

  • Gefährdung der Haut - ehemals G24

  • Glykoldinitrat oder Glycerintrinitrat (Nitroglykol oder Nitroglycerin) - ehemals G5

  • Hartholzstäube - ehemals G44

  • Isocyanate - ehemals G27

  • Kohlenmonoxid - ehemals G7

  • Kohlenstoffdisulfid (Schwefelkohlenstoff) - ehemals G6

  • Krebserzeugende und erbgutverändernde Gefahrstoffe (allgemein) - ehemals G40

  • Methanol - ehemals G10

  • Nickel oder seine Verbindungen - ehemals G38

  • Platinverbindungen - ehemals G13

  • Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe - ehemals G4

  • Quecksilber oder seine Verbindungen - ehemals G9

  • Schwefelwasserstoff - ehemals G11

  • Schweißrauche - ehemals G39

  • Mineralischer Staub - ehemals G1.1 - Mineralischer Staub, Teil 1: Silikogener Staub

  • Staubbelastung - ehemals G1.4

  • Styrol - ehemals G45

  • Tätigkeiten mit Stoffen, die obstruktiven Atemwegserkrankungen auslösen können - ehemals G23

  • Toluol und Xylol - ehemals G29

  • Trichlorethen (Trichlorethylen) und andere Chlorkohlenwasserstoff-Lösungsmittel - ehemals G14

  • Vinylchlorid - ehemals G36

  • Phosphor (weiß) - ehemals G12