Noch Fragen?
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Ja. Alle Unternehmen in Deutschland sind bereits ab einem angestellten Mitarbeiter gesetzlich verpflichtet, eine arbeitsmedizinische Betreuung sicherzustellen. Grundlage sind u.a. das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), das Arbeitsschutzgesetz (ASchG) und die DGUV Vorschrift 2. Ich unterstütze Sie als Betriebsärztin in Hamburg und Umgebung bei der rechtssicheren Umsetzung.
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Als Betriebsärztin begleite ich Ihr Unternehmen in allen Fragen der Arbeitsmedizin und des Gesundheitsschutzes Ihrer Mitarbeiter. Dazu gehören u.a.:
Durchführung von arbeitsmedizinischen Vorsorgen
Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung
Beratung zu Gesundheit und Prävention
Begleitung bei Begehungen und Teilnahme an Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen
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Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden zu schützen. Dazu gehört insbesondere:
Erstellung der Gefährdungsbeurteilung
Durchführung regelmäßiger Unterweisungen
Organisation arbeitsmedizinischer Vorsorge
Umsetzung und Dokumentation geeigneter Schutzmaßnahmen
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Ich betreue Unternehmen unterschiedlicher Branchen - von kleineren Betrieben bis großen Konzernen.
Die Betreuung wird individuell an die Anforderungen des Unternehmens angepasst.
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In dieser Situation ist es wichtig, schnell handlungsfähig zu werden. Ich unterstütze Sie kurzfristig dabei, die notwendigen Strukturen zu schaffen und offene Punkte zu klären.
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Bei einer Begehung wird geprüft, ob die gesetzlichen Anforderungen im Arbeitsschutz eingehalten werden. Ich unterstütze Sie dabei, sich strukturiert vorzubereiten und begleite Sie auf Wunsch auch im Prozess und vor Ort.
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Die DGUV Vorschrift 2 regelt die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung von Unternehmen. Sie legt fest:
Welche Inhalte die Betreuung umfasst.
Und in welchem Umfang (Stundenkontingent) diese erfolgen muss.
Der Umfang richtet sich nach der Betriebsgröße (Anzahl der Beschäftigten) und der Betreuungsgruppe des Unternehmens. Die Betreuungsgruppe basiert auf dem jeweiligen Gefährdungspotenzial der Branche.
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Die Betreuung besteht aus zwei Teilen:
Grundbetreuung: feste Einsatzzeiten pro Mitarbeiter pro Jahr, abhängig von der Betreuungsgruppe. Umfasst allgemeine Aufgaben im Arbeitsschutz (das, was jedes Unternehmen benötigt)
Betriebsspezifische Betreuung: zusätzlicher, individueller Bedarf (das, was Ihr Unternehmen braucht). z.B. grundlegende Änderungen in Arbeitsverfahren, Beratung von Schwangeren oder Langzeiterkrankten, Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgen
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Die arbeitsmedizinische Vorsorge dient dazu, arbeitsbedingte Erkrankungen frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden. Sie sind in der ArbMedVV (Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge) geregelt.
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Pflichtvorsorge: der Arbeitgeber muss diese vor bestimmten Tätigkeiten und in Abständen veranlassen. Die Teilnahme ist für den Arbeitnehmer verpflichtend (mindestens der Beratungsteil).
Angebotsvorsorge: muss regelmäßig vom Arbeitgeber angeboten werden, die Teilnahme ist freiwillig.
Wunschvorsorge: kann jederzeit von Beschäftigten in Anspruch genommen werden. Der Arbeitgeber muss diese ermöglichen, wenn eine gesundheitliche Gefährdung durch die Tätigkeit nicht sicher ausgeschlossen werden kann.
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Die Vorsorgekartei ist eine gesetzlich vorgeschriebene Dokumentation über durchgeführte Vorsorgen im Unternehmen. Ich unterstütze Sie dabei, diese strukturiert und prüfungssicher zu führen.
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Ja, auch kurzfristige Termine und flexible Lösungen sind möglich. Gerade im laufenden Betrieb ist eine schnelle und pragmatische Umsetzung oft entscheidend.
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Ich bin zugelassene Ärztin für die Durchführung der deutschen Seediensttauglichkeit in Hamburg. Ich untersuche nach den Vorgaben des Seeärztlichen Dienstes (BG Verkehr). Kurzfristige Termine, zuverlässige Durchführung.
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Ja, die Untersuchung erfolgt nach internationalen Standard (STCW) und ist weltweit gültig. Die Kriterien sind transparent und nachvollziehbar. Sie erfüllen die hohen Anforderungen der ILO/IMO - Leitlinien zur Seediensttauglichkeit
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Sie ist erforderlich für bestimmte Fahrerlaubnisse, insbesondere im gewerblichen Bereich, z.B. für
LKW-Fahrer
Taxifahrer
Busfahrer
Krankentransport
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Ich prüfe mit Ihnen gemeinsam, ob die Tätigkeiten in Ihrem Unternehmen für potentiell schwangere Mitarbeiterinnen mit unverantwortbaren Gefährdungen (Mutterschutzgesetz) verbunden sind. Gemeinsam werden Schutzmaßnahmen und Anpassungen der Tätigkeit festgelegt (anlasslose Gefährdungsbeurteilung). Wenn eine Mitarbeitende schwanger ist, berate ich individuell und helfe bei der Erstellung der anlassbezogenen Gefährdungsbeurteilung.
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Ein BEM ist vorgesehen, wenn Mitarbeitende innerhalb von zwölf Monaten länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind - unabhängig davon, ob die Erkrankung zusammenhängend oder wiederholt auftritt.
Melden Sie sich gern.
praxis@arbeitsmedizin-sydow.de
040 334828140
Alpha Park
Borsteler Chaussee 53, 22453 Hamburg