Vorsorge bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (ehem G42)
Bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen entsteht ein Risiko für Infektionen durch Bakterien, Viren, Pilze oder Parasiten. Die arbeitsmedizinische Vorsorge dient nicht nur dazu, mögliche gesundheitliche Auswirkungen frühzeitig zu erkennen, sondern auch dazu, gezielt zu beraten und präventiv dazu beizutragen, dass Infektionen und gesundheitliche Gefährdungen möglichst vermieden werden. Die Durchführung erfolgt auf Grundlage der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) und orientiert sich an der Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes.
Einordnung biologischer Arbeitsstoffe
Biologische Arbeitsstoffe werden je nach Infektionsrisiko in verschiedene Risikogruppen eingeteilt (Risikogruppe 1-4). Für die arbeitsmedizinische Vorsorge ist dabei entscheidend, wie hoch die tatsächliche Exposition am Arbeitsplatz ist und welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Die Vorsorge wird entsprechend dieser Gefährdung individuell festgelegt.
Typische Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung sind z.B.
Tätigkeiten im Gesundheitsdienst
Arbeiten in Laboren
Abfallwirtschaft
Tätigkeiten in Abwasseranlagen
Tierpflegeeinrichtung
Reinigung kontaminierter Flächen
Ablauf
ausführliche Anamnese (arbeitsplatzbezogen)
Erhebung und Bewertung des Impfstatus
Beratung zu Infektionsrisiken und Schutzmaßnahmen
ggf. Laboruntersuchung (inkl. Antikörperstatus)
ggf. Durchführung von Schutzimpfungen
Bitte mitbringen
Gültiges Ausweisdokument
Impfausweis
ärztliche Vorbefunde (wenn vorhanden)
Wichtig zu wissen
Für die Untersuchung müssen Sie nicht nüchtern sein - es ist sinnvoll, vorher normal zu essen und ausreichend zu trinken. Die Vorsorge kann als Pflicht-, Angebots- oder Wunschvorsorge durchgeführt werden, abhängig von der Gefährdungsbeurteilung.
Terminvereinbarung
Termine sind kurzfristig möglich