Vorsorge bei Tätigkeiten an Bildschirmgeräten in Hamburg
Neben klassischen Gefährdungen durch Gefahrstoffe, biologische Arbeitsstoffe oder physikalische Einwirkungen gibt es Tätigkeiten, für die ebenfalls eine arbeitsmedizinische Vorsorge vorgesehen ist. Die Vorsorge erfolgt auf Grundlage der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV). Hierzu gehört auch die Vorsorge bei Tätigkeiten an Bildschirmarbeitsplätzen. Im Mittelpunkt stehen dabei die Beurteilung der Sehleistung sowie die Beratung zu geeigneten Sehhilfen und zur Gestaltung des Arbeitsplatzes.
Ablauf
Beurteilung des Sehvermögens
Beratung zur ergonomischen Gestaltung des Arbeitsplatzes
ggf. Empfehlung einer speziellen Sehhilfe für den Bildschirm
Bitte mitbringen
Gültiges Ausweisdokument
Brille oder Kontaktlinsen (wenn vorhanden)
Wichtig zu wissen
Bei dieser Vorsorge handelt es sich immer um eine Angebotsvorsorge.
Terminvereinbarung
Termine sind kurzfristig möglich.