Ist die Bildschirmarbeit wesentlicher Teil der Tätigkeit wird eine arbeitsmedizinische Angebotsvorsorge ausgelöst.

Vorsorge bei Tätigkeiten an Bildschirmgeräten in Hamburg

Neben klassischen Gefährdungen durch Gefahrstoffe, biologische Arbeitsstoffe oder physikalische Einwirkungen gibt es Tätigkeiten, für die ebenfalls eine arbeitsmedizinische Vorsorge vorgesehen ist. Die Vorsorge erfolgt auf Grundlage der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV). Hierzu gehört auch die Vorsorge bei Tätigkeiten an Bildschirmarbeitsplätzen. Im Mittelpunkt stehen dabei die Beurteilung der Sehleistung sowie die Beratung zu geeigneten Sehhilfen und zur Gestaltung des Arbeitsplatzes.

Ablauf

  • Beurteilung des Sehvermögens

  • Beratung zur ergonomischen Gestaltung des Arbeitsplatzes

  • ggf. Empfehlung einer speziellen Sehhilfe für den Bildschirm

Bitte mitbringen

  • Gültiges Ausweisdokument

  • Brille oder Kontaktlinsen (wenn vorhanden)

Wichtig zu wissen

Bei dieser Vorsorge handelt es sich immer um eine Angebotsvorsorge.

Terminvereinbarung

Termine sind kurzfristig möglich.

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