Wer beruflich in Gebiete mit erhöhter Infektionsgefährdung oder in die Tropen/Subtropen reist, muss sich arbeitsmedizinisch beraten lassen. Die G35 ist eine Pflichtvorsorge.

Vorsorge bei beruflichen Auslandsaufenthalten

Gesundheitliche Anforderungen bei Tätigkeiten im Ausland können je nach Einsatzort und Aufgabe sehr unterschiedlich sein. Neben klimatischen Bedingungen spielen auch Infektionsrisiken, Impfstatus und individuelle Vorerkrankungen eine wichtige Rolle.

Die arbeitsmedizinische Vorsorge nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) dient dazu, gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen und Sie gezielt auf Ihren Auslandseinsatz vorzubereiten – individuell, fundiert und abgestimmt auf Ihre konkrete Tätigkeit.

Ablauf

  • Anamnese und individuelle Beratung zu gesundheitlichen Risiken

  • Körperliche Untersuchung

  • Laboruntersuchungen

  • EKG oder Belastungs-EKG

  • Impfberatung und ggf. Impfungen

  • Reisemedizinische Empfehlungen abhängig vom Einsatzgebiet

Bitte mitbringen

  • Gültiges Ausweisdokument

  • Brille oder Kontaktlinsen (wenn vorhanden)

  • Ärztliche Vorbefunde

  • Impfausweis

Wichtig zu wissen

Bei dieser Vorsorge handelt es sich vor dem Aufenthalt immer um eine Pflichtvorsorge. Die Vorsorge nach Rückkehr ist eine Angebotsvorsorge.

Terminvereinbarung

Termine sind kurzfristig möglich.

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